Die Mehrwegpflicht ist da - wir sind Partner von RECUP

Die Mehrwegpflicht in der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2023 aufgrund der Änderungen im Verpackungsgesetz, die der Deutsche Bundestag für Speisen und Getränke zum Mitnehmen beschlossen hat. Die Mehrwegpflicht soll in der Gastronomie ab 2023 das Abfallaufkommen reduzieren, dabei helfen, Rohstoffe zu sparen und damit die Umwelt schonen. Deshalb sind wir dazu verpflichtet, unserer Kundschaft eine Mehrwegalternative für To-go- und Take-away-Produkte anzubieten. Weil uns Umwelt und Natur am Herzen liegt, die unsere Naturpark Marktscheune umgeben und so einzigartig machen, haben uns wir uns dazu entschieden, ausschließlich Mehrwegboxen für das Essen zum Mitnehmen anzubieten.

Zu diesem Zweck arbeitet die Marktscheune in Gengenbach zukünftig mit RECUP zusammen. In dem RECUP- und REBOWL-Mehrwegsystem haben wir eine einfache und günstige Lösung für uns gefunden, dank Mehrwegpflicht in Zukunft keinen Einweg-Verpackungsmüll mehr für Essen zum Mitnehmen aus dem Scheunenrestaurant zu produzieren.

Für Sie läuft das Ganze folgendermaßen ab: Sie leihen für einen Euro Pfand einen RECUP-Mehrwegbecher für Getränke beziehungsweise fünf Euro Pfand eine REBOWL-Mehrwegschüssel für Speisen aus. Sowohl Becher als auch Schüssel können Sie dann deutschlandweit bei allen RECUP-Partnern zurückgeben, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

Vielleicht sind Sie ja auch öfter zu Gast bei uns und profitieren vom Tausch. In diesem Fall erwerben Sie einmalig eine Bowl mit Deckel und/oder einen Becher und tauschen jedes Mal die Produkte, wenn Sie Essen oder Heißgetränke bei uns mitnehmen.

Informieren Sie sich gerne auf www.recup.de. Dort finden Sie außerdem alle Partner aufgeführt.

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